Blog #6: Steuer | Auch der Staat möchte etwas abhaben
Einführung: Ein weiteres Hindernis im Staffelrennen!?
Jetzt ist es soweit, das allesentscheidende Rennen steht an, der Staffelstab (Ihr Betrieb) liegt fest in Ihrer Hand. Das Ziel ist in Griffweite – doch plötzlich eine weitere Hürde auf der Strecke: der Staat. Wie ein Schiedsrichter, der plötzlich die Regeln neu definiert und fordert, dass der Staat einen Anteil am Ertrag in Form von Steuern haben möchte. Bei der Unternehmensnachfolge in Österreich sind Steuern oft ein grundlegendes Thema beim Firmenverkauf, weshalb man darüber rechtzeitig Bescheid wissen sollte.
Wir sehen uns die Sache in diesem Beitrag deswegen ein bisschen genauer an und prüfen die wichtigsten steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge bei eigentümergeführten GmbHs in Österreich.
Weshalb sind Steuern bei der Betriebsübergabe so essentiell?
Steuern spielen eine zentrale Rolle bei der Nachfolge, denn das Ausmass der Steuerbelastung kann den gesamten, wirtschaftlichen Erfolg der Übergabe wesentlich negativ beeinflussen. Sowohl der Abgeber, wie auch der Käufer müssen darauf vorbereitet sein.
Je nach Übergabemodell gibt es unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Ohne entsprechende Planung kann die Finanz einen großen Teil des Gewinns beanspruchen, was den Fortbestand des Betriebs und die wirtschaftliche Situation des Nachfolgers gefährlich aus dem Gleichgewicht bringen kann.
Aber über welche Steuern sprechen wir bei einer Unternehmensnachfolge denn überhaupt?
In Österreich sind es unterschiedlichste Steuern, die bei einer Unternehmensnachfolge relevant sein können:
1. Einkommenssteuer: Wenn der Abgeber das Unternehmen verkauft, wird der Gewinn als Einkommen betrachtet und ist einkommensteuerpflichtig.
Veräußerungsgewinn: Die Belastung durch Einkommenssteuer hängt vom Veräußerungsgewinn und dem persönlichen Steuersatz ab.
Freibeträge und Steuerbegünstigungen: Aber es gibt Freibeträge und spezielle Steuerbegünstigungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel kann es Erleichterungen geben, wenn der Abgeber das 60. Lebensjahr erreicht oder das Unternehmen zumindest sieben Jahre lang selbst geführt hat.
2. Grunderwerbsteuer: Werden Immobilien als Teil des Firmenvermögens mitverkauft, so wird bei der Unternehmensübertragung eventuell Grunderwerbsteuer schlagend. Diese wird dann fällig, falls Immobilien oder Unternehmensanteile an eine andere Person übertragen werden.
Satz: Der Grunderwerbsteuersatz liegt grundsätzlich bei 3,5 % des Kaufpreises (oder Grundstückswerts).
Allerdings Achtung bei Beteiligungen: Bei der Übertragung von >95 % der Gesellschaftsanteile innerhalb von fünf Jahren ist die Grunderwerbsteuer ebenfalls fällig – selbst wenn es dabei nur um Unternehmensanteile geht und nicht um eine physische Immobilie.
3. Umsatzsteuer: Meistens spielt die Umsatzsteuer bei der Nachfolge keine Rolle, da der Verkauf eines Unternehmens als „Gesamtvermögensübertragung“ nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In Einzelfällen, beispielsweise bei einem asset deal, kann das aber völlig ander sein.
4. Schenkungssteuer: In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer. Nur bestimmte Übertragungen, die als „Schenkung“ gelten könnten, werden indirekt besteuert.
Grunderwerbsteuer auf unentgeltliche Übertragungen: Bei der Schenkung von Gesellschaftsanteilen oder Immobilien wird häufig die Grunderwerbsteuer fällig.
Steuerliche Begünstigungen bei der Nachfolge
Glücklicherweise sind aber auch eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen möglich, die die Unternehmensnachfolge erleichtern.
1. „Begünstigung für Betriebsveräußerung oder -aufgabe
Diese Regelung gilt, wenn der bisherige Inhaber das Unternehmen verkauft oder stilllegt. Voraussetzung ist das Erreichen des 60. Lebensjahres des Abgebers oder eine dauerhafte Berufsuntauglichkeit. Es gibt diesbezüglich einen Freibetrag für den erzielten Gewinn aus dem Betriebsverkauf oder der Aufgabe des Unternehmens.
Freibetrag: Der Freibetrag kann bis zu 7.300 Euro betragen und es kann auch weitere Möglichkeiten der Steuererleichterung bei Veräußerung geben, wenn diese im Rahmen einer Altersvorsorge erfolgt.
2. Begünstigte Erbschafts- und Schenkungsregelungen bei familieninternen Nachfolgen
Dies gilt vor allem bei der Schenkung oder Vererbung von Gesellschaftsanteilen, wobei dabei wichtig ist, dass das Unternehmen als „Betriebsvermögen“ definiert wird, um diese Regelungen anwenden zu können.
Steuerfreiheit bei speziellen Nachfolgen: Übertragungen im engsten Familienkreis können steuerbefreit für Unternehmensanteile sein, vorausgesetzt, der Betrieb wird fortgeführt.
3. Ratenzahlung bei der Steuer
Sofern beim Verkauf hohe Steuerbeträge anfallen, kann man die Steuerlast in Raten zahlen. Das reduziert die finanzielle Belastung, insbesondere für Nachfolger, die den Betrieb in den ersten Jahren nach Übernahme nicht noch zusätzlich belasten wollen.
4. Immobilien günstiger bewerten
Beim Verkauf von Unternehmen, die auch Immobilien enthalten, könnte man spezielle Bewertungen ansetzen, die zu einer geringeren Grunderwerbsteuer führen. Immobilien werden deshalb oft geringer bewertet als für gewöhnlich, da dann spürbare Einsparungen bei der Steuerlast zu erwarten sind.
Fehler vermeiden: Tipps zur Steuerplanung
Ein paar hilfreiche Tipps, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden:
1. Frühzeitig planen
Auch die steuerliche Planung sollte frühestmöglich erfolgen. Ein wohldurchdachter Plan kann viele steuerliche Probleme vermeiden und deshalb ist es wesentlich, die steuerliche Situation schon 1-2 Jahre im Voraus zu analysieren.
Steuerberater sind dabei wichtige Partner, vorausgesetzt sie haben ausreichend Erfahrung mit Unternehmenstransaktionen. Sie kennen die Regelungen und können die besten Lösungen für Ihre konkrete Betriebsübergabe anbieten.
2. Bewertungsfragen klären
Eine realistische, faire und gleichzeitig steuerschonende Firmenbewertung ist extrem wichtig. Verschiedene Bewertungsmethoden haben auch unterschiedliche steuerliche Belastungen zur Folge, ganz besonders bezüglich Grunderwerbs- und Einkommensteuer.
3. Schenkung und Verkauf abwägen
Falls die Chance besteht, zwischen Verkauf und Schenkung wählen zu können, tun Sie das, denn die steuerliche Behandlung ist erheblich. In bestimmten Fällen ist es günstiger, den Betrieb zu verkaufen, in anderen Konstellationen ist die Schenkung die bessere Alternative.
4. Betriebsvermögen erhalten
Darüber hinaus sollte es ein wichtiges Anliegen sein, das Unternehmen als Betriebsvermögen zu erhalten, da dies steuerliche Begünstigungen beim Verkauf sichert.
Conclusio: Steuern – Die unausweichliche Hürde im Rennen
Steuern sind ein unvermeidlicher Aspekt bei der Firmennachfolge. Mit der richtigen, frühzeitigen Planung, vernünftigen Entscheidungen und der Unterstützung von Profis kann man aber dieses Hindernis meistern und den Betrieb erfolgreich weiterführen. Zwar will der Staat auch "etwas abhaben“, aber mit dem richtigen Know how bleibt genug übrig, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden.
Im nächsten Beitrag blicken wir auf die unterschätzten, emotionalen Herausforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie mit dem schwierigen Abschied vom eigenen Lebenswerk umgehen können. Bleiben Sie also dran!