Blog #6: Steuer | Auch der Staat will etwas


Einführung: Ein weiteres Hindernis im Staffelrennen!?

Sie laufen das Rennen Ihres Lebens, der Staffelstab (Ihr Unternehmen) fest in der Hand. Die Ziellinie ist in Sicht – aber dann erscheint plötzlich ein weiteres Hindernis auf der Strecke: der Staat. Wie ein Schiedsrichter, der unerwartet die Regeln ändert, fordert der Staat einen Teil des Gewinns in Form von Steuern ein. Bei der Unternehmensnachfolge in Österreich sind steuerliche Aspekte sehr oft ein entscheidender Faktor, der den Verlauf der Übergabe beeinflusst.

In diesem Beitrag werfen wir daher einen etwas humorvollen, aber dennoch fundierten Blick auf die wichtigsten steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge bei eigentümergeführten GmbHs in Österreich. Dabei gehen wir auf potenzielle, steuerliche Belastungen ein und zeigen, wie Sie etwaige, vorhandene Fallstricke vermeiden können.

Warum sind die steuerlichen Aspekte bei der Nachfolge so wichtig?

Steuern spielen eine zentrale Rolle bei der Unternehmensnachfolge, denn die Höhe der steuerlichen Belastung kann den wirtschaftlichen Erfolg der Übernahme maßgeblich beeinflussen. Sowohl der scheidende Eigentümer, wie auch der Nachfolger müssen auf mögliche Steuern vorbereitet sein, die während und nach dem Übergabeprozess anfallen.

Je nach Art der Übertragung (Schenkung, Verkauf, Erbe) und Struktur des Unternehmens gibt es unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Ohne sorgfältige Planung kann der Staat einen erheblichen Teil des Gewinns kassieren, was das Überleben des Unternehmens und die finanzielle Lage des Nachfolgers gefährden kann.

Welche Steuern können bei einer Unternehmensnachfolge anfallen?

In Österreich gibt es mehrere Steuerarten, die bei einer Unternehmensnachfolge ins Spiel kommen können. Hier ein kurzer Überblick:

1. Einkommenssteuer: Wenn der bisherige Eigentümer das Unternehmen verkauft, wird der erzielte Gewinn als Einkommen betrachtet und ist daher einkommensteuerpflichtig.

  • Veräußerungsgewinn: Der Gewinn, den der bisherige Inhaber durch den Verkauf des Unternehmens erzielt, unterliegt der Einkommensteuer. Die Höhe hängt vom Veräußerungsgewinn und dem persönlichen Steuersatz ab.

  • Freibeträge und Steuerbegünstigungen: Für Veräußerungsgewinne gibt es jedoch Freibeträge und spezielle Steuerbegünstigungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Beispielsweise kann es Erleichterungen geben, wenn der bisherige Inhaber das 60. Lebensjahr erreicht hat oder das Unternehmen mindestens sieben Jahre geführt hat

2. Grunderwerbsteuer: Falls Immobilien zum Vermögen der GmbH gehören, fällt bei der Unternehmensübertragung möglicherweise die Grunderwerbsteuer an. Diese Steuer wird fällig, wenn eine Immobilie oder Unternehmensanteile an eine andere Person übertragen werden.

  • Satz: In Österreich beträgt der Grunderwerbsteuersatz grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises (oder des Grundstückswerts). Bei familieninternen Übertragungen gibt es gestaffelte Sätze, die sich nach dem Wert des Grundstücks richten.

  • Vorsicht bei Beteiligungen: Bei der Übertragung von mehr als 95 % der Unternehmensanteile innerhalb von fünf Jahren wird die Grunderwerbsteuer ebenfalls ausgelöst – selbst wenn es sich nur um Unternehmensanteile handelt und keine physische Immobilie.

3. Umsatzsteuer: In den meisten Fällen spielt die Umsatzsteuer bei der Unternehmensnachfolge keine Rolle, da die Übertragung eines Unternehmens als „Gesamtvermögensübertragung“ in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dies kann jedoch je nach Einzelfall, beispielsweise bei einem asset deal, variieren.

4. Schenkungssteuer: In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer im klassischen Sinn, aber Vorsicht: Bestimmte Übertragungen, die als „Schenkung“ gelten könnten, werden indirekt besteuert.

  • Grunderwerbsteuer auf unentgeltliche Übertragungen: Bei einer Schenkung von Unternehmensanteilen oder Immobilien wird oft die Grunderwerbsteuer fällig. Wie bereits erwähnt, kann die Staffelung bei Familienmitgliedern günstiger ausfallen.

  • Erbschaft und Schenkung von Betriebsvermögen: In der Regel sind Betriebsübertragungen an nahe Verwandte im Erbfall steuerlich begünstigt, allerdings gibt es auch hier viele Details, die genau beachtet werden müssen.

Steuerliche Begünstigungen bei der Nachfolge

Zum Glück gibt es in Österreich aber auch eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen, die eine Unternehmensnachfolge erleichtern können. Hier sind einige der wichtigsten:

1. „Begünstigung für Betriebsveräußerung oder -aufgabe“

Diese Regelung kommt zum Einsatz, wenn der bisherige Inhaber das Unternehmen verkauft oder stilllegt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Unternehmer das 60. Lebensjahr erreicht hat oder eine dauerhafte Berufsuntauglichkeit vorliegt. Es gibt eine steuerliche Begünstigung in Form eines Freibetrags für den erzielten Gewinn aus dem Verkauf oder der Aufgabe des Unternehmens.

  • Freibetrag: Der Freibetrag beträgt bis zu 7.300 Euro und es gibt zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerentlastung bei einer Veräußerung im Rahmen einer Altersvorsorge.

2. Nachfolge innerhalb der Familie: Begünstigte Erbschafts- und Schenkungsregelungen

Bei familieninternen Nachfolgen gibt es begünstigte Regelungen, die die steuerliche Belastung erheblich verringern können. Dies gilt insbesondere für die Schenkung oder Vererbung von Unternehmensanteilen. Wichtig ist, dass das Unternehmen als „Betriebsvermögen“ klassifiziert wird, um von diesen Regelungen zu profitieren.

  • Steuerfreiheit bei bestimmten Nachfolgen: Bei Übertragungen im engsten Familienkreis kann die Steuerfreiheit für Unternehmensanteile gelten, vorausgesetzt, dass der Betrieb fortgeführt wird.

3. Ratenzahlung bei der Steuerlast

Sollten bei der Übertragung hohe Steuerbeträge anfallen, besteht in Österreich die Möglichkeit, die Steuerlast in Raten zu zahlen. Dies erleichtert die finanzielle Belastung, insbesondere für Nachfolger:innen, die das Unternehmen in den ersten Jahren nach der Übernahme nicht übermäßig belasten möchten.

4. Günstige Bewertung von Immobilien

Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen, die Immobilien enthalten, können spezielle Bewertungsregeln angewendet werden, die zu einer reduzierten Grunderwerbsteuer führen. Die Immobilien werden oft günstiger bewertet als bei einem normalen Verkauf, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.

Fallstricke vermeiden: Tipps zur Steuerplanung

Ein paar gut gemeinte Tipps, um die Steuerlast zu minimieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden:

1. Frühzeitig planen

Die steuerliche Planung sollte so früh wie möglich in Angriff genommen werden. Eine gut durchdachte Strategie kann viele steuerliche Fallstricke umgehen. Am besten ist es, die steuerliche Situation bereits ein, zwei Jahre vor der geplanten Übergabe zu analysieren.

  • Steuerberater hinzuziehen: Steuerberater sind hier unverzichtbare Partner, sofern sie Erfahrung mit Unternehmenstransaktionen haben. Sie kennen alle aktuellen Regelungen und können maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensnachfolge anbieten.

2. Bewertungsfragen klären

Eine faire und gleichzeitig steuergünstige Unternehmensbewertung ist entscheidend. Unterschiedliche Bewertungsmethoden führen zu unterschiedlichen steuerlichen Belastungen, insbesondere im Hinblick auf Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer.

3. Richtig zwischen Schenkung und Verkauf abwägen

Die Wahl zwischen Verkauf und Schenkung beeinflusst die steuerliche Behandlung erheblich. In einigen Fällen kann es günstiger sein, das Unternehmen zu verkaufen, in anderen wiederum ist die Schenkung die bessere Option.

  • Steuerliche Simulationen: Erstellen Sie verschiedene steuerliche Szenarien, um die beste Option für Ihre individuelle Situation zu finden.

4. Betriebsvermögen erhalten

Ein weiteres wichtiges Ziel sollte es sein, das Unternehmen als Betriebsvermögen zu erhalten, da dies steuerliche Begünstigungen bei der Übertragung sicherstellt. Hier ist es wichtig, auf die richtige Struktur und Nutzung zu achten.

Fazit: Steuern – Das unausweichliche Hindernis im Rennen

Steuern sind ein unvermeidlicher Teil der Unternehmensnachfolge – wie der Stolperdraht kurz vor der Ziellinie. Aber mit der richtigen Planung, klugen Entscheidungen und der Hilfe von Experten können Sie sicherstellen, dass Sie und Ihr:e Nachfolger:in dieses Hindernis meistern und das Unternehmen erfolgreich weiterführen könnenn. Der Staat will zwar „auch was abhaben“, aber mit den richtigen Tricks und Kniffen bleibt genügend übrig, um das Unternehmen auf Kurs zu halten.

In unserem nächsten Beitrag werfen wir einen Blick auf emotionale Herausforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie mit dem schwierigen Abschied vom eigenen Lebenswerk umgehen können. Bleiben Sie also dran!

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Blog #5: Finanzierung der Nachfolge | Zahlen, bitte!